
GARANTIEBEDINGUNGEN
Servicevorschriften für Planika-Kamine
1. Meldung von Mängeln
1.1. Alle Mängel müssen über das offizielle Formular auf der Website von Planika gemeldet werden:
2. Herstellergarantie
2.1. Die Herstellergarantie deckt Mängel und Nichtkonformitäten ab, die innerhalb von 2 Jahren ab Verkaufsdatum an den Endkunden gemeldet werden.
2.2. Reparaturen im Rahmen der Garantie werden kostenlos durchgeführt, es sei denn, der Defekt ist zurückzuführen auf:
- mechanische Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung,
- Installation entgegen der Bedienungsanleitung,
- Verwendung von nicht geeignetem Brennstoff (nicht gemäß den Spezifikationen des Herstellers),
- unautorisierte Modifikationen oder Eingriffe,
- beschädigte oder entfernte Garantiesiegel.
Die Garantie deckt keine Glaskomponenten ab.
2.3. Im Falle eines Mangels, der nicht von der Garantie abgedeckt ist, behält sich die Serviceabteilung das Recht vor, eine Gebühr für die Fehlerdiagnose zu erheben. In jedem Fall erhält der Kunde vor der Reparatur einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung.
3. Verlängerte 5-Jahres-Garantie
3.1. Die verlängerte 5-Jahres-Garantie gilt ausschließlich für FLA 4- und FLA 4+-Brenner, einschließlich der in Forma-Kaminen integrierten Geräte, unter folgenden Bedingungen:
- Das Gerät wurde am 1. Mai 2025 oder später gekauft und
- wurde vom Endkunden innerhalb von 30 Tagen ab dem auf der Rechnung angegebenen Kaufdatum über das offizielle Garantieformular-> registriert.
3.2. Geräte, die vor dem 1. Mai 2025 gekauft oder nicht innerhalb der 30-Tage-Frist registriert wurden, unterliegen der standardmäßigen 2-Jahres-Garantie.
3.3. Die verlängerte Garantie deckt nicht ab: die interne Brennstoffpumpe und die Heizung.
4. Service nach Ablauf der Garantie
4.1. Für Produkte außerhalb der Garantiezeit ist die Reparatur kostenpflichtig.
4.2. Die Kosten für Reparatur und Transport trägt der Endkunde.
4.3. Vor der Reparatur wird ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorgelegt.
4.4. Die Zahlung muss vor Durchführung der Reparatur erfolgen.
4.5. Die Serviceabteilung kann eine Reparatur ablehnen, wenn Ersatzteile nicht verfügbar sind.
5. Schlussbestimmungen
5.1. Diese Bestimmungen treten am 01.05.2025 in Kraft.
5.2. Die Serviceabteilung behält sich das Recht vor, Änderungen an den Bestimmungen vorzunehmen.