Richtlinie für Transportschäden
1. Lieferung Planika → Händler
1.1. Der Händler ist verpflichtet, die Sendung bei der Lieferung im Beisein des Zustellers zu überprüfen.
1.2. Bei sichtbaren Schäden muss die Annahme verweigert oder ein Schadensprotokoll erstellt werden.
1.3. Sichtbare Schäden müssen sofort zusammen mit dem Schadensprotokoll gemeldet werden.
1.4. Verdeckte Schäden müssen innerhalb von 7 Kalendertagen gemeldet werden, gemäß dem CMR-Übereinkommen.
1.5. Kein Schadensprotokoll = keine Möglichkeit, einen Transportschaden anzuerkennen.
1.6. Nach Annahme der Lieferung geht die Produktverantwortung auf den Händler über.
2. Lieferung Händler → Endkunde
2.1. Der Händler trägt die volle Verantwortung für den Versand an den Endkunden.
2.2. Planika akzeptiert keine Ansprüche für Schäden, die während des Transports Händler → Endkunde entstehen.
2.3. Der Händler ist verpflichtet, den Endkunden darüber zu informieren, dass die Sendung im Beisein des Zustellers geprüft und bei Bedarf ein Schadensprotokoll erstellt werden muss.
3. Meldung von Schäden an Planika
3.1. Die Schadensmeldung muss enthalten: Schadensprotokoll, Fotos, Beschreibung und Frachtbrief.
3.2. Meldefristen:
• sichtbarer Schaden — sofort;
• verdeckter Schaden — 7 Tage;
• fehlende Teile — 14 Tage.
3.3. Planika akzeptiert keine Rücksendungen von Waren, die bereits bei der Lieferung angenommen wurden.
4. Unterstützung durch Planika nach Übergabe der Ware an den Händler
4.1. Nach unterschriebener Annahme übernimmt Planika keine Verantwortung für den weiteren Transport.
4.2. Planika kann den Prozess durch kostenpflichtige Leistungen unterstützen:
• Ersatzteile,
• Reparaturen,
• technische Gutachten.






































































































